Leistungsverzeichnis >> Steuergestaltungsberatung

Unter Steuergestaltungsberatung versteht man die (legale) Gestaltung eines steuerlich erheblichen Sachverhaltes mit dem Ziel die Steuer- und Abgabenbelastung zu minimieren.

 

Neben den "gesparten" Steuern sollte ein Gestaltungsvorschlag selbstverständlich auch die Kosten der Gestaltung selbst mit einrechnen (Notar, Steuerberater etc.)

 

Deshalb halten wir es für sinnvoller von einer Kostengestaltungsberatung zu sprechen, denn letztlich ist es Ihnen gleich ob Sie dem Fiskus oder den Notar bezahlen müssen.